19.05.2012

 

Städte und Gemeinden müssen für Behandlungskosten eines Fundtieres aufkommen

 

Da es zwischen Tierärzten und Städten regelmäßig zu Streitigkeiten über die Erstattung der Tierarztkosten für ein Fundtier kommt, ist das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23.04.2012 (Az. 11 LB 267/11) von Bedeutung. Das OVG hat dem Tierarzt Recht gegeben und die Stadt zur Zahlung seiner Gebühren verurteilt.

Passiert war Folgendes: Am späten Abend des 26.12.2007 wurde ein verletzter Kater von einem Passanten gefunden. Dieser klingelte bei den umliegenden Häusern, konnte den Eigentümer jedoch nicht ausfindig machen. Da beim örtlichen Tierschutzverein am 2. Weihnachtsabend niemand zu erreichen war, wandte er sich an die Polizei. Da die Beamten jedoch zu einem anderen Einsatz unterwegs waren und erst viel später hätten kommen können, brachte der Finder den Kater aufgrund schwerer Verletzungen zum notdiensthabenden Tierarzt. Der Tierarzt nahm eine Notoperation vor und behielt den Kater zur Pflege bis zur Vermittlung nach vier Monaten bei sich.

Der Tierarzt forderte sowohl den örtlichen Tierschutzverein als auch die Stadt mehrfach auf, die Rechnungen zu bezahlen und die Katze abzuholen. Da dies keinen Erfolg hatte, erhob der Tierarzt letztendlich Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen und gewann. Damit wollte die Stadt sich nicht zufrieden geben, legte Berufung beim OVG Lüneburg ein und verlor aber auch dort.

Die Stadt versuchte sich mit mehreren Argumenten von der Zahlungsverpflichtung zu befreien. So habe es sich um ein herrenloses Tier gehandelt, sie habe dem Tierarzt schließlich keinen Behandlungsauftrag erteilt, zudem seien die Kosten unverhältnismäßig hoch, so dass der Tierarzt den Kater daher hätte einschläfern müssen. Entscheidend in den Augen der Stadt war aber insbesondere, dass die Stadt seit längerem mit dem örtlichen Tierschutzverein einen Vertrag abgeschlossen habe, durch den der Verein u.a. für die Aufnahme und medizinische Versorgung von Fundtieren zuständig sei. Als Aufwandsentschädigung erhält der Verein einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 2.000,- €.

All diese Argumente ließen weder das Verwaltungsgericht Göttingen noch das OVG gelten. Insbesondere der bestehende Vertrag mit dem Tierschutzverein befreie die Stadt nicht von ihrer gesetzlichen Pflicht aus dem Tierschutzgesetz, als zuständige Fundbehörde und damit als Betreuerin des Fundtieres, ein verletztes Fundtier medizinisch behandeln zu lassen.

Da das OVG keine Revision zugelassen hat, ist das Urteil rechtskräftig und wird vielen Tierärzten hilfreich sein, ihre Kosten für die Behandlung von Fundtieren erstattet zu bekommen. 

 

 

16.05.2012

Initiative"Stoppt die Hundesteuer!"

 

Nur Deutschland, Österreich und Namibia sehen Hunde als Luxusgut an und besteuern Vierbeiner aus diesem Grund. Zahlreiche Staaten wie England, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden und Dänemark hingegen haben die Hundesteuer längst abgeschafft. Der Unmut gegen die umstrittene Sondersteuer wächst auch in Deutschland: Klagen gegen Hundesteuerbescheide nehmen sprunghaft zu. Ein Rechtsanwalt klagt sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, weil die Hundesteuer seiner Ansicht nach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. TASSO, das Lifestyle-Magazin für Hundefreunde DOGS, der Deutsche Tierschutzbund und der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) haben jetzt eine gemeinsame Initiative „Stoppt die Hundesteuer“ gestartet. Ziel ist es, mehr öffentliches Interesse für dieses Thema zu schaffen, über die Ungerechtigkeit der Abgabe aufzuklären und die Gerichte aufzufordern, sich mit der Angelegenheit zeitnah und umfassend auseinanderzusetzen.

Weitere Informationen zum Hintergrund dieser spannenden Initiative finden Sie auf: www.dogs-magazin.de
Dort können Sie auch Ihre Stimme gegen die Hundesteuer abgeben.

 

 

14.05.2012

Warten auf das große Glück

 

Rund 4.000 Tiere suchen über das Online-Tierheim shelta von TASSO mittlerweile ein Zuhause. Mikesch ist einer von ihnen. Er ist schon ein Katzensenior. Anfang des Jahres kam er ins Tierheim, weil seine Halterin verstorben war. Der schwarz-weiße Kater wusste zunächst gar nicht, wie ihm geschah, war er doch stets an der Seite seines Frauchens gewesen. Mikesch würde sich über ein ruhiges Zuhause und noch viele schöne Jahre freuen, idealerweise als Wohnungskatze.

Auch der Deutsch-Kurzhaar-Rüde Dodi wartet sehnsüchtig auf ein liebevolles Zuhause. Der circa sieben Jahre alte quirlige Vierbeiner läuft auf drei Beinen durchs Leben, sein linker Hinterlauf musste amputiert werden. Er kommt mit seinem Handicap aber prima klar und läuft begeistert an der Schleppleine. Dodi hatte bislang nicht viel Glück in seinem Leben, ist aber dennoch sehr freundlich zu Menschen und versteht sich mit anderen Hunden, so dass er der ideale Zweithund wäre.

Bonny und Clyde sind ein echt tolles Paar: Die beiden 1,5-jährigen Zwergangorakaninchen sind unzertrennlich: schmusen, spielen, schlafen und fressen - alles machen sie gemeinsam. Sie sind handzahm, lassen sich gerne streicheln und bürsten. Die grauen Schnüffelnasen wollen unbedingt gemeinsam in ein neues Zuhause.

Vielleicht möchten Sie einem dieser Tiere eine zweite Chance geben? Mit einem Klick auf den jeweiligen Tiernamen im Text oder auf www.shelta.net bekommen Sie weitere Informationen zu diesen und allen anderen Tieren im Online-Tierheim shelta. Die Vermittlung der Tiere erfolgt über die jeweilige Tierschutzorganisation, bei der sich das Tier befindet.

 

 

11.05.2012

Rumänien: Die mafiösen Machenschaften der Hundefänger –
Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO e.V. vor Ort in Brasov

 

In letzter Zeit wurden die jahrelangen Bemühungen des deutschen Tierschutzes um eine friedliche Lösung der Streunerhundeproblematik in Brasov (Rumänien) massiv durch die dortige Hundefängermafia torpediert. Petra Zipp, erste Vorsitzende des bmt, und Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V., reisten letzte Woche nach Brasov, um gemeinsam mit rumänischen Tierrechtlern Front gegen das grausame Vorgehen zu machen.

Das ist passiert: Brasov eröffnete die städtische Tötungsstation Stupin wieder, die Ende letzten Jahres  durch das massive Einwirken des bmt geschlossen worden war. Flavius Barbulescu, der Chef der örtlichen Hundefänger und bekannt für seine grausamen Tötungsmethoden, hat einen Verein für „Monitoring und Tierschutz“ gegründet. 10 Gemeinden um Brasov sind bereits Mitglied in diesem Verein und haben bisher je 25.000 Euro zur Tötung der Hunde investiert. Petra Zipp und Philip McCreight erfahren in Gesprächen mit kooperativen Bürgermeistern angrenzender Städte, dass Barbulescu ihnen eine humane Lösung des Straßenhundeproblems versprochen hatte.

In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz fordern der bmt und TASSO die Stadt Brasov auf, die Hundefängermafia endgültig zu stoppen und die Tötungsanlage Stupin zu schließen. Nach Gesprächen mit dem Bürgermeisterkandidaten der Stadt Codlea ist dieser bereit, mit dem Tierschutz zu kooperieren. Er erfährt, was wirklich hinter dem Konzept der Hundefänger steht und wie die Steuerzahler betrogen werden. Er ist bereit, mit deutscher Hilfe ein kleines Tierheim zu errichten und Kastrationsaktionen durchzuführen. Auch der Druck in der Stadt Sacele hat sich bereits ausgezahlt: Der dortige Bürgermeister bittet um Hilfe bei der Übernahme der illegal eingefangenen Hunde. In wenigen Wochen stehen in Brasov Kommunalwahlen an. Druck von Tierschützern und der Öffentlichkeit hat gerade jetzt die beste Chance, auf fruchtbaren Boden zu fallen.

Protestieren Sie hier weiter gegen die Machenschaften in Brasov und Umgebung.

Weitere Hintergrundinformationen, Bilder und Filme finden Sie hier.

 

 

04.05.2012

Artgerechte Papageienhaltung: gewusst wie
Expertin Ann Castro gibt Antwort

 

Papageien, Sittiche und andere Vögel erfreuen sich in Deutschland großer und zunehmender Beliebtheit. 3,5 Millionen Tiere dieser Art werden laut Angaben des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe allein in Deutschland gehalten. (Stand 2010). Den wenigsten Tierfreunden ist jedoch bewusst, dass es gerade für Papageien Mindestanforderungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an die Haltung dieser Tiere gibt. Bestimmungen zur Volierengröße, Anzahl und Abstand der Sitzstangen, Art des Bodenbelags, Paarhaltung, um nur einige zu nennen,  sollen den Tieren ein artgerechtes Leben ermöglichen.

TASSO war zu Besuch bei der Papageienexpertin Ann Castro und sprach mit ihr über Haltung, Verhalten und Ernährung. Sehen Sie unseren Film dazu, und holen Sie sich wertvolle Tipps auf www.tasso.net/Service/TASSO-TV.

 

 

 

02.05.2012

Ist Ihr Tier wirklich gesund?
Zuschuss über 20,- Euro für eine Vorsorgeuntersuchung sichern!

 

"Vorsorgen ist besser als Nachsorgen" lautet ein altes Sprichwort. Das gilt auch für unsere Haustiere. Krankheiten und die damit oftmals verbundenen hohen Behandlungskosten lassen sich oft schon im Vorfeld gezielt dadurch vermeiden, dass sie frühzeitig erkannt werden. Deshalb belohnt der Futtermittelhersteller Hill’s bereits im dritten Jahr in Folge Tierhalter, die ihr Tier dem Tierarzt im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung vorstellen.

Schnell sein zahlt sich aus: Insgesamt gibt es 15.000 Gutscheine á 20,- Euro. Einfach auf www.aktiontiergesundheit.de klicken und Gutschein sichern. Dort erfahren Sie auch mehr zur Aktion und wie Sie Ihren Gutschein erhalten. Nach der tierärztlichen Untersuchung einfach vom Tierarzt die Vorsorgeuntersuchung bestätigen lassen und zur Rückerstattung an Hill`s schicken.

"Die Gesundheit eines Tieres sichert sein Wohlbefinden und leistet somit auch einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz", freut sich Philip McCreight von TASSO über die Initiative von Hill's. "Gerne sind wir auch dieses Jahr wieder dabei und machen Tierhalter auf die Aktion aufmerksam."

 

 

27.04.2012

 

Tierschützer gewinnen vor Gericht:
Vermittlung von Auslandshunden ist kein Tierhandel

 

Tierschutzorganisationen, die Heimtiere aus dem Ausland nach Deutschland verbringen, um sie hier in ein neues Zuhause zu vermitteln, handeln nicht gewerbsmäßig und müssen demzufolge auch keine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz beantragen. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am 19.04.2012 entschieden.

Das Gericht gab damit einem gemeinnützigen Tierschutzverein aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel recht, der sich gegen die Aufforderung des zuständigen Veterinäramtes zur Wehr setzte, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren nach § 11 TierSchG zu beantragen. Die Richter folgten der Auffassung der Tierschützer, dass mit der Rettung und Weitervermittlung von Hunden keine gewinnerzielende Absicht verfolgt werde. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass bei der Verbringung von Heimtieren aus dem Ausland durch gemeinnützige Tierschutzvereine keine Anzeigepflicht nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchVO) besteht.

Eine Berufung wurde nach Angaben des klagenden Vereines nicht zugelassen. Die schriftliche Begründung finden Sie, sobald sie vorliegt, auf der Internetseite des Internationalen Tierschutzvereins Grenzenlos e. V. (www.itvgrenzenlos.de)

Weitere Informationen zum Auslandstierschutz sowie das Rechtsgutachten „Die Verbringung von Hunden nach Deutschland - Tierschutz und gewerblicher Handel“ finden Sie unter www.tasso.net/Gutachten-Tierschutz 

 

 

24.04.2012

24. April: Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche

 

Fast 3 Millionen Tiere müssen jährlich allein in deutschen Labors im Rahmen von Tierversuchen leiden und sterben. In den letzten 10 Jahren hat sich diese Zahl mehr als verdoppelt. Neben der Qual für die Tiere kommt ernüchternd hinzu, dass die Ergebnisse dieser  Versuche oftmals gar nicht auf den Menschen übertragbar sind. Die traurige Zahl von 58.000 Menschen, die jährlich trotzdem sterben, obwohl sie Medikamente erhalten, die im Tierversuch als sicher getestet wurden, stellt dies unter Beweis, so die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche.

Am 24. April wird weltweit der internationale Tag zur Abschaffung der Tierversuche begangen. Der Gedenktag wurde 1979 in Großbritannien ins Leben gerufen und geht auf den Geburtstag von Lord Hugh Dowding zurück, der sich im britischen Oberhaus für den Tierschutz stark machte.

In diesem Zusammenhang lädt der Verein Ärzte gegen Tierversuche  am 28. April ab 11:00 Uhr zu einer Großverantaltung gegen Tierversuche in Bremen ein. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

 

 

20.04.2012

Hundefängermafia in Brasov schlägt erneut zu
Die Wahrheit über Korruption, Macht, Geldgier und unsägliches Hundeleid

 

Bilder des jahrelangen Hundemassakers in der rumänischen Stadt Brasov, dem mehr als 30.000 unschuldige Hunde zum Opfer gefallen sind,  lösten weltweit Entsetzen und Proteste aus. TASSO und der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) haben sich seitdem vehement für eine humane Lösung der Straßenhundeproblematik eingesetzt. Immer wieder wurden die Verantwortlichen in Brasov auf die Situation hingewiesen; immer wieder gab es Proteste und Gespräche. Ende 2011, nach zähen Verhandlungen,  schien die Lösung endlich zum Greifen nah. Die Einigung mit der Stadt Brasov war erzielt, Verträge unterschrieben, als die Hundefängermafia erneut unbarmherzig zugeschlagen hat. Die jüngsten  Entwicklungen in Brasov erfordern nun eine schnelle,  energische und wirkungsvolle Gegenreaktion. Um jetzt das Schlimmste abzuwenden und ein Blutbad auf Rumäniens Straßen zu verhindern, müssen massive Proteste die nächsten Schritte unterstützen.

Das tun wir: Vertreter von TASSO und dem bmt sind nächste Woche in Brasov, um die Verantwortlichen zu Rede zu stellen. Wenn es sein muss, werden wir die bestehenden Verträge rechtlich einfordern.

Das können Sie tun: Lesen Sie die Hintergrundinformationen des bmt und protestieren Sie mit dem vorgegebenem Formular. Jeder Protest mehr ebnet uns den Weg, wenn wir nächste Woche in Rumänien in die Verhandlungen einsteigen.

 

 

18.04.2012

Tödliche Massenunterhaltung
Zwei Rennpferde beim Galopprennen gestorben

 

Das englische Galopprennen Grand National in Aintree bei Liverpool gilt als das berühmteste und aus Tierschutzsicht umstrittenste Pferdehindernisrennen der Welt. Beim Rennen am Samstag sind wie in den vergangenen Jahren auch erneut zwei Pferde derart schwer gestürzt, dass sie aufgrund ihrer Verletzungen eingeschläfert werden mussten. Das Hindernis, das laut Angaben von Tierschützern schon 35 Pferden in den letzten Jahren den Tod gebracht hat, trägt den bezeichnenden Namen „Pferdefriedhof“. Tierschützer protestieren, doch die Organisatoren scheint es nicht zu interessieren. Das Hindernis ist deshalb so schwer, weil die Absprunghöhe vor dem Hindernis höher ist als nach dem Hindernis. Das sehen die Pferde allerdings erst, wenn sie über das Hindernis gesprungen sind, was dann meist zu spät ist. Die Verletzungsgefahr ist deshalb extrem hoch. 

Protestieren können Sie beim britischen Botschafter in Berlin, Simon McDonald: Wilhelmstraße 70 - 71 10117 Berlin, oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Internetseite der Botschaft.

 

 

11.04.2012

 

3.000 Delfine vor den Küsten Perus gestrandet -
Ist Sonartechnik schuld?

 

Seit Anfang des Jahres bis heute sind an den Küsten Perus aus bislang ungeklärten Ursachen 3.000 Delfine gestrandet und verendet. Derzeit wird diskutiert, ob Sonartechnik dafür verantwortlich sein könnte. Sonartechnik wird sowohl zu militärischen Zwecken als auch von Firmen zur Erdölsuche eingesetzt. Durch das Sonar  können Wale und Delfine sowohl die Orientierung verlieren als auch taub werden. Das führt dazu, dass sie ihre überlebenswichtige Echo-Orientierung nicht mehr einsetzen können. Das Sonar kann die Tiere auch in erhebliche Panik versetzen. Der Lärm durch Sonartechnik beträgt immerhin über 200 Dezibel. Zum Vergleich: Der Lärm eines Raketenstarts an einer Abschussrampe beträgt 180 Dezibel. Somit können die enormen Belastungen der Sonartechnik durchaus für das Stranden der Meeressäuger verantwortlich gemacht werden.

Aber nicht nur Sonartechnik setzt Walen und Delfinen schwer zu. Sie leiden zusätzlich unter Umweltverschmutzungen und Naturkatastrophen. So hat man erst jetzt herausgefunden, dass seit 2010 überdurchschnittlich viele Wale und Delfine im Golf von Mexiko verenden. Ganz offensichtlich eine Folge der Deepwater-Horizon-Katastrophe.

 

 

30.03.2012

Bündnis „Pro Katze“ kastriert erste Streunerkatzen

 

Das Tierheim Arche Noah in Brinkum war Schauplatz der ersten Katzenkastrationsaktion des Bündnisses „Pro Katze“. Die drei Tierschutzorganisationen TASSO, Bund gegen Missbrauch der Tiere und VIER PFOTEN hatten das Bündnis Ende letzten Jahres gegründet, um auf die Folgen der unkontrollierten Vermehrung von Straßenkatzen aufmerksam zu machen und gesetzliche Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen mit Freigang zu fordern. Neben einer Online-Petition und einem Brief an den Deutschen Städte- und Gemeindebund sind  zahlreiche Kastrationsaktionen in ganz Deutschland geplant. Der bei der Aktion im Tierheim anwesende Bürgermeister der Samtgemeinde Siedenburg und Vorsitzende der Bürgermeisterkonferenz im Landkreis Diepholz, Dirk Rauschkolb, begrüßte die Katzenkastrationsaktion in seinem Landkreis. Er befürworte eine Kastrationspflicht und strebe eine Lösung für die Straßenkatzen nach dem Paderborner Modell an.

Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher bei TASSO, betont: „Hauskatzen mit Zugang ins Freie tragen zu einer erheblichen Verschärfung des Problems bei.“ Er appelliert an alle Katzenbesitzer, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und eigene Tiere zu kastrieren, da sich die Straßenkatzen auch mit  Hauskatzen paaren. „Eine einzige Katze kann im Laufe von nur wenigen Jahren für tausende von Nachkommen sorgen, da diese bereits mit wenigen Monaten geschlechtsreif sind und wiederum selbst Nachwuchs produzieren.“ Die stetig anwachsende Population der Straßenkatzen und das daraus resultierende Katzenleid sind schon jetzt durch den Tierschutz allein nicht mehr zu bewältigen.

Mehr zum Bündnis "Pro Katze" und dazu, wie auch Sie helfen können, erfahren Sie unter: www.tasso.net/Kastration-von-Katzen

 

 

27.03.2012

 

EU beschließt Einschränkungen beim Haifischfang

 

Haifischflossen gelten vor allem in Asien nach wie vor als Delikatesse. Für die Gourmetfreuden wurden den lebenden Tieren bisher auf hoher See die Flossen abgeschnitten und die so verletzten Tiere wieder ins Meer zurück geworfen, wo sie nach einem langen und qualvollen Todeskampf verendeten. Nach einem Beschluss der EU-Landwirtschaftsminister müssen künftig gefangene Haie aus EU-Gewässern komplett mit Flossen an Land gelangen. Seit Jahren besteht zwar ein Verbot, Haien auf See die Flossen abzutrennen und danach wieder ins Meer zu werfen, allerdings war es erlaubt, die Kadaver und die Flossen getrennt an Land zu bringen. Mit dem neuen Verbot ist diese Lücke nun hoffentlich geschlossen. Das Verbot muss vom EU-Parlament noch bestätigt werden. Ungeachtet des gefassten Beschlusses werden jährlich weltweit schätzungsweise 100 Millionen Haie für ein unnötiges Luxusprodukt wie Haifischflossen-Suppe getötet. Darüber hinaus gerät hierdurch das ökologische Gleichgewicht der Meere aus den Fugen. Schon jetzt sind fast alle Haifischarten massiv in ihrem Bestand bedroht.

 

 

23.03.2012

 

Ostern: Keine Eier aus Käfighaltung

 

Seit Anfang des Jahres dürfen in der Europäischen Gemeinschaft (EU) keine Eier aus Legebatterien mehr in Umlauf gebracht werden. Deutschland hat die EU-Verordnung, die 1999 erlassen wurde,  bereits 2010 in nationales Recht umgesetzt und als Konsequenz die konventionelle Legehennenhaltung abgeschafft. Einige EU-Länder sind der Verordnung jedoch immer noch nicht nachgekommen. Deshalb leben Schätzungen zu Folge in der EU noch über 40 Millionen Hennen in sogenannten Legebatterien.

Doch auch die nach wie vor zulässige Kleingruppenhaltung stellt eine tierquälerische Käfighaltung dar. "Gegenüber dem konventionellen Käfig bietet der Kleingruppenkäfig den Hennen gerade einmal die Fläche eines Bierdeckels mehr Platz", so Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher bei TASSO.

Auf Eier an Ostern möchten die wenigsten Menschen verzichten. "Wem der Tierschutz am Herzen liegt, der sollte jedoch Eier mit der Kennzeichnung 3 meiden. Diese Eier stammen aus Käfighaltungen, die alles andere als tierschutzgerecht sind", erläutert Ruckelshaus weiter. Er weist darauf hin, dass Eier auch in vielen Backwaren, Fertigprodukten, Süßigkeiten und Nudeln enthalten seien. Für den Verbraucher sei es selten ersichtlich, woher die darin verarbeiteten Eier stammten. "Da sich die EU nicht auf Sanktionen gegen die Mitgliedsstaaten, die das Verbot der herkömmlichen Käfige nicht umgesetzt haben, einigen konnte, besteht die Gefahr, dass auch diese illegalen Eier weiterhin in Fertigprodukten enthalten sind."

 

 

20.03.2012

 

Bündnis „Pro Katze“ setzt sich für Streunerkatzen ein
 TASSO e.V., bmt und VIER PFOTEN fordern Kastrationspflicht für Freigänger

 

Hattersheim, 20. März 2012 – TASSO e.V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) und VIER PFOTEN haben sich zusammengeschlossen und das Bündnis „Pro Katze“ gegründet. Gemeinsam setzen sich die drei großen Tierschutzorganisationen für eine bundesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Freigängerkatzen ein. Um der entsprechenden Petition an die verantwortliche Politikerin Ilse Aigner Nachdruck zu verleihen, sammelt das Bündnis „Pro Katze“ ab sofort Unterschriften. Tierfreunde werden gebeten, an der Online-Petition auf www.tasso.net/Kastration-von-Katzen teilzunehmen. Die Unterschriftenliste kann außerdem heruntergeladen und weitergegeben werden.

„Streunende Katzen führen ein jämmerliches Dasein. Sich selbst überlassen, kämpfen sie täglich ums Überleben. Viele sterben qualvoll an Hunger und unbehandelten Krankheiten“, so Kampagnenleiterin Dr. Martina Stephany von VIER PFOTEN. „Bitte unterstützen Sie die gemeinsame Unterschriftenaktion. Je mehr Menschen mitmachen, desto eher können wir die Politiker von unserem Anliegen überzeugen!“ Um die Überpopulation von circa zwei Millionen Streunern einzudämmen, führen TASSO, der bmt und VIER PFOTEN Kastrationsprojekte durch und begleiten diese mit einer Aufklärungskampagne.

Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V., erklärt: „Die einzige  tierschutzgerechte Möglichkeit, das Problem der Streunerkatzen bundesweit und nachhaltig zu lösen, ist die Aufnahme gesetzlicher Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen mit Zugang ins Freie in das Tierschutzgesetz. Die kostenlose Registrierung bei TASSO führt darüber hinaus zu einer spürbaren Entlastung der Tierheime, denn registrierte Katzen können im Verlustfall umgehend an ihre Besitzer zurückvermittelt werden und verursachen keine Unterbringungskosten.“ TASSO betreibt Europas größtes Haustierzentralregister.

Der bmt unterhält bundesweit acht Tierheime. „In den Tierheimen werden Jahr für Jahr unzählige Jungkatzen aufgenommen, kastriert und möglichst an verantwortungsvolle Halter vermittelt. Für ältere Streunerkatzen dagegen ist es praktisch unmöglich, ein Zuhause zu finden“, so Petra Zipp, Vorsitzende des bmt.

 

 

16.03.2012

Welpenhandel im Zoofachgeschäft:
Experten geben Antwort im TASSO Talk

 

Seit Anfang des Jahres verkauft das Duisburger Zoofachgeschäft Zajac Hundewelpen. Damit ist Zajac nach vielen Jahren wieder das erste Zoofachgeschäft in Deutschland, das Katzen- und Hundewelpen verkauft. 1991 hatten sich Mitgliedsbetriebe des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.  (ZZF)  in den Heidelberger Beschlüssen gemeinsam darauf geeinigt, dass der Handel von Hunden und Katzen über das Zoofachgeschäft nicht artgerecht sei.

Auch wenn der Geschäftsführer Norbert Zajac in der Öffentlichkeit beteuert, dass die Hunde gut versorgt werden, reißen die Proteste gegen ihn nicht ab.

Es gibt zu viele Fragen, die nicht zur Zufriedenheit von Tierfreunden beantwortet werden können: Woher bekommt Zajac seine Tiere? Was passiert mit Welpen, die nicht verkauft werden? Wer kümmert sich um die Sozialisation der jungen Hunde? Brauchen die Welpen nicht den Menschen als Bezugsperson?

Tierschutzorganisationen und Tierfreunde sehen im Verkauf durch Zajac außerdem die Gefahr für Nachahmer.

Wie steht der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH)  zu dieser Entwicklung? TASSO Talk, das neue TV-Format, gibt Antworten. Zu Gast beim ersten TASSO Talk: Udo Kopernik, Pressesprecher des Verbandes für das Deutsche Hundewesen: www.tasso.net/Service/TASSO-TV

 

 

13.03.2012

 

Warum die Registrierung auch für Wohnungskatzen so wichtig ist

 

„Heute Morgen ist unser Kater entlaufen. Er war noch nie draußen. Ich wollte auf die Terrasse, und weg war er." Eine offene Tür, ein unbeobachteter Moment oder ein Besuch beim Tierarzt,…es ist schnell passiert. Bei der Tierschutzorganisation TASSO häufen sich derartige Meldungen von verzweifelten Katzenbesitzern, deren Wohnungskatze plötzlich entlaufen ist. Die wenigsten sind registriert. Ihre Besitzer sehen darin keine Notwendigkeit. Im Zweifelsfall eine fatale Fehleinschätzung, wie Philip McCreight von TASSO aus langjähriger Erfahrung weiß: „Es ist ein Trugschluss, zu glauben, Katzen, die ausschließlich in der Wohnung gehalten werden, müssten nicht registriert werden.“

Entläuft eine Wohnungskatze ist das im Vergleich zum Freigänger sogar noch dramatischer. Der Stubentiger ist das völlig fremde und gefährliche Terrain außerhalb des Zuhauses nicht gewöhnt. Er hat keine Überlebensstrategien dafür entwickelt und kann Gefahren nicht einschätzen. Dazu kommt, dass viele Wohnungskatzen extrem scheu reagieren und mit der Situation in Freiheit total überfordert sind. „Sie verstecken sich, lassen sich nicht anlocken und können so verängstigt sein, dass sie den Weg nach Hause nicht mehr finden. Sollte das Tier doch von fremden Menschen gefunden werden, ist eine Zuordnung zum Besitzer ohne Registrierung fast unmöglich.“, so McCreight weiter.

Es gibt viele Dinge, die man tun kann, wenn die Katze entlaufen ist: im Tierheim anrufen, Aushänge machen, bei Nachbarn, in Garagen und Schuppen suchen und vieles mehr. Eine kostenlose Registrierung bei TASSO jedoch bringt den Ausreißer häufiger zurück als jede andere Maßnahme.

Auch Wohnungskatzen sollten registriert sein. Deshalb bitten wir Sie: Empfehlen Sie Katzenhaltern die einfache, bequeme und natürlich kostenlose Registrierung unter: www.tasso.net

 

 

09.03.2012

Medikamente für Tiere bald nur noch in der Apotheke?
Dispensierrecht der Tierärzte steht zur Diskussion

 

In Deutschland haben neben den Apotheken nur Tierärzte das Recht, Medikamente an Patienten zu verkaufen. Dieses sogenannte Dispensierrecht droht derzeit durch einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu kippen. Hintergrund sei der zunehmende Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung, den man mit der Abschaffung des Dispensierrechtes aufzuhalten glaubt. "Der Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung ist ein gesellschaftliches Problem und keines der Tierärzte. Solange der Konsument Fleisch möglichst günstig haben möchte und die Haltungsbedingungen für Tiere nicht grundlegend geändert werden, kommt man an Antibiotika nicht vorbei. Die Abschaffung des Dispensierrechtes wird daran nichts ändern", so Dr. Anette Fach, Tierärztin aus Oberursel und für Tiergesundheitsfragen auf www.tasso.net zuständig. 

Die Abschaffung des Dispensierrechts würde in erster Linie die Tierhalter treffen. Die Folge wäre, dass man nicht mehr wie gewohnt beim Tierarzt ein Medikament, sondern nur das entsprechende Rezept erhält. Damit müsste man in die Apotheke.  Hat der Tierarzt dem Tierhalter die Medikamente bisher in der für die jeweilige Therapie erforderlichen Menge abgegeben, muss man in der Apotheke die ganze Packung kaufen. Das verteuert die Behandlung und ist unnötige Verschwendung von Ressourcen.

Tierhalter müssten sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen: Was passiert in Notfällen oder wenn die Apotheke das Medikament nicht vorrätig hat? Was, wenn der Apotheker keine Beratungskompetenz in der Tierarzneimittelkunde hat und kein Alternativpräparat anbieten kann?

Eine entsprechende Petition gegen die Abschaffung des Dispensierrechtes beim Deutschen Bundestag läuft soeben aus. Das Dispensierrecht der Tierärzte stand schon mehrmals zur Diskussion. Sollte es diesmal abgeschafft werden, müssen sich Tierhalter womöglich auf insgesamt höhere Arzneimittelkosten und einen größeren Zeitaufwand in der Behandlung ihres Tieres einstellen.

 

 

28.02.2012

Nerzfarm in Nettetal gerichtlich verboten

 

Auch wenn es still geworden ist um die Nerzhaltung und mancher glaubt, es gebe in Deutschland keine Nerzfarmen mehr, so werden in Deutschland noch schätzungsweise 40 Nerzfarmen betrieben.

Ein Nerzfarmbetreiber aus Nettetal/NRW hatte zwar eine Erlaubnis zum Betreiben der Farm erhalten, diese wurde jedoch bis Ende 2011 befristet, da seine Käfige nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) genügten.

Diese Verordnung wurde bereits 2006 geändert. Unter anderem wurden in § 33 neue Haltungsbedingungen für Pelztiere im Allgemeinen und für Nerze im Speziellen festgelegt. Danach muss seit 11. Dezember 2011 ein Nerzkäfig für ein Tier einen Meter hoch sein und eine Grundfläche von drei Quadratmetern haben. Für jedes weitere Tier, das mit in dem Käfig gehalten wird, muss ein weiterer Quadratmeter dazukommen. Auch müssen Rückzugsorte, ein Nestkasten sowie ein Schwimmbecken oder ein Sandbad vorhanden sein. Da der Nerzfarmbetreiber seine Käfige nach Ablauf der Frist jedoch nicht an die aktuellen Vorschriften anpasste, verbot ihm der Landkreis Viersen mit sofortiger Wirkung die weitere Haltung und Zucht von Nerzen und ordnete die Auflösung des Tierbestandes an.

Der Nerzfarmbetreiber, der im Übrigen auch eine Nerzfarm in den Niederlanden mit ca. 15.000 Fähen betreibt, wehrte sich gerichtlich dagegen und begründete seine Klage unter anderem mit dem Argument, dass seine Käfige der in Deutschland seit 20 Jahren üblichen Haltungspraxis entsprächen. Dies ließ das Düsseldorfer Gericht jedoch nicht gelten und bestätigte das Verbot. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Größe der bei dem Kläger vorhandenen Käfige nicht annähernd für die Anzahl der vorhandenen Nerze ausreiche, und er immer wieder von der Behörde auf die notwendigen Umbaumaßnahmen hingewiesen worden sei, diese jedoch ignorierte.

"Die Schließung der Nerzfarm in Nettetal sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die nun in Kraft getretenen, leicht erhöhten Anforderungen an die Haltung von Nerzen keine wirkliche Verbesserung für die Tiere darstellen, die auch weiterhin in Käfigen mit Drahtgitterböden gehalten werden dürfen", so Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Referent von TASSO. "Das Halten und Töten von Tieren, nur um aus ihrem Fell unnötige Luxusprodukte herzustellen, ist aus ethischer Sicht ausnahmslos abzulehnen. Die Zucht, Haltung und Bejagung von Pelztieren muss endlich gesetzlich verboten werden."

 

 

23.02.2012

Aus für das Gesicht von "Tiere suchen ein Zuhause"
WDR will frischen Wind - Claudia Ludwig muss nach 20 Jahren gehen

 

20 Jahre lang war die beliebte Moderatorin Claudia Ludwig das Gesicht von "Tiere suchen ein Zuhause". Jetzt soll sie gehen, angeblich wegen gesunkener Einschaltquoten und einem neu geplanten Konzept. Claudia Ludwig hatte seit ihrer ersten Sendung vor mehr als  20 Jahren jeden Sonntag für die Sendung vor der Kamera gestanden und Tausenden von Tieren zu einem neuen Zuhause verholfen und dabei auch noch Millionen Zuschauer über wichtige Themen kompetent informiert sowie gut unterhalten. Nicht nur unter Tierfreunden stößt die Kündigung des WDR auf harsche Kritik. "Claudia Ludwig hat der beliebten Tiersendung nicht nur ein unverwechselbares Image gegeben. Sie ist eine ausgesprochen engagierte und professionelle Journalistin und Tierschutz-Expertin, die sich unermüdlich für Tiere in Not einsetzt und vor keinem Thema zurückschreckt. Sie zu ersetzen, dürfte nicht leicht werden. Es würde mich nicht wundern, wenn ihr Weggang sich in sinkenden Einschaltquoten bemerkbar machen würde", äußerte sich Philip McCreight, Leiter von TASSO, zu dem unerwarteten Entschluss des WDR.

Hier protestieren Tierfreunde gegen die Kündigung von Claudia Ludwig:

www.wdr.de/tv/tieresucheneinzuhause/kontakt/
redaktion@wdr.de
Postanschrift: Westdeutscher Rundfunk,
An die Intendantin Monika Piel,  50600 Köln

 

 

21.02.2012

Die „Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel“ legt Umfrageergebnisse vor – 50 Prozent der billig erworbenen Hunde sind ernsthaft krank

 

Hattersheim, 15.02.2012 (profact) – Der billige Welpe von dubiosen Händlern erweist sich nach wie vor als Risiko. Denn rund die Hälfte der als „Schnäppchen“ erworbenen Hunde ist so krank, dass der Tierarzt helfen muss. Dabei entstehen Kosten von bis zu einigen Tausend Euro. Dies ist eines der Ergebnisse der aktuellen Umfrage unter Hundebesitzern, vorgelegt von der im Sommer vergangenen Jahres ins Leben gerufenen „Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel“. Gründungsmitglieder sind unter anderem der „Verband für das Deutsche Hundewesen“ (VDH), die „Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.“ (TVT), der „Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.“ (bmt) sowie die Tierschutzorganisation TASSO e.V. Mit ihrem Expertenwissen unterstützen die Arbeitsgemeinschaft außerdem Dr. Barbara Schöning, Fachtierärztin für Verhaltenskunde und Tierschutz, und Anja Schimak, Doktorandin am „Institut für Tierhygiene und Öffentliches Veterinärwesen“ in Leipzig.

„Unsere Umfrage unter 336 Hundebesitzern zeigt eindeutig, dass immer noch dringender Handlungsbedarf gegen den unseriösen Welpenhandel besteht“, sagt Philip McCreight von TASSO, Europas führender Tierschutzorganisation im Bereich Rückvermittlung entlaufener Haustiere. Ein ganz besonderer Dorn im Auge der Experten seien die über das Internet angebotenen Welpen. „51 Prozent der Befragten haben Online-Anzeigen als Auslöser für den Hundekauf angegeben“, so McCreight. Gekauft hätten die Befragten zu 40 Prozent bei mehr oder weniger seriös auftretenden Züchtern und zu 28 Prozent bei Welpenhändlern. Aus dem Tierschutz wären lediglich 11 Prozent übernommen worden.

Udo Kopernik, Pressesprecher des VDH, sieht in der Aufklärung die einzige Chance, dem Treiben des unseriösen Welpenhandels Einhalt zu gebieten: „Jeder Markt wird von der Nachfrage gesteuert. So lange es Menschen gibt, die sich von einem vermeintlichen Sonderangebot blenden lassen, so lange wird es unseriöse Händler geben.“ Wie McCreight erklärt, will die „Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel“ in den kommenden Monaten auf der Basis unwiderlegbarer Fakten verstärkt gegen den unseriösen Handel mit Welpen vorgehen. Dazu gehöre auch eine Doktorarbeit über den Zusammenhang von „Wühltischwelpen“ und typischen Hundekrankheiten. „Wir sprechen aber nicht nur Tierfreunde an“, sagt McCreight, „auch Volksvertreter und Meinungsbildner stehen auf unserer Agenda.“ Petra Zipp, Vorstandsvorsitzende des bmt, ergänzt: „Ein Hund ist kein Gebrauchsgegenstand, den man mal so nebenbei kauft und bei Nichtgefallen zurückgibt. Deshalb ist auch der Gesetzgeber gefordert, Maßnahmen zu Eindämmung des Welpenhandels einzuleiten.“ Dieser Meinung pflichten immerhin schon mehr als ein Viertel der Befragten bei: Sie fordern gesetzliche Schritte gegen den unseriösen Welpenhandel, sie sind für schärfere und bessere Kontrollen und plädieren für härtere Strafen.

Webadressen:

http://www.tasso.net
http://www.vdh.de
http://www.bmt-tierschutz.de
http://www.tierschutz-tvt.de

 

 

13.02.2012

Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten

 

Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.

Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.

 

 

07.02.2012

Vermittlung von Auslandshunden: Veterinärämter verlangen Handelsgenehmigung.
Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen.

 

Seit Monaten verlangen immer mehr Veterinärbehörden in Deutschland von gemeinnützigen Tierschutzorganisationen, die Hunde aus dem Ausland vermitteln, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren nach § 11 Abs. 1 Ziffer 3 Tierschutzgesetz.

So wird diese Handelsgenehmigung jetzt beispielsweise flächendeckend von den Veterinärämtern in Nordrhein-Westfalen gefordert. Ebenso wird sie von den zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt verlangt, wenn das Verbringen von Hunden aus dem Ausland und deren Abgabe gegen Entgelt erfolgt.

Dabei sind die Voraussetzungen für eine Einordnung als gewerblicher Handel weder aus tierseuchen- noch tierschutzrechtlicher Sicht gegeben.

TASSO, bmt und ETN haben zur Verbringung von Hunden ein Gutachten in Auftrag gegeben, um einen Beitrag zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten in diesem Bereich zu leisten. Das Rechtsgutachten „Die Verbringung von Hunden nach Deutschland – Tierschutz und gewerblicher Handel“ kommt zu dem Schluss, dass bei Tierschutzorganisationen kein gewerbliches Handeln und keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen und somit keine Handelsgenehmigung verlangt werden kann.

Nach der Veröffentlichung des Gutachtens haben uns zahlreiche Anfragen betroffener Tierschutzvereine erreicht. Viele Tierschützer sind empört über die Vorgehensweise der Behörden und sehen sich mit kriminellen Hundehändlern auf eine Stufe gestellt. Darüber hinaus befürchten viele Vereine nach der Einstufung als Hundehändler den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit und letztlich das Ende ihrer Tierschutzarbeit.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer Veterinärbehörde gemacht? Wurde von Ihrem Tierheim oder Verein eine entsprechende Genehmigung verlangt? Wie haben Sie reagiert? Haben Sie Widerspruch eingelegt? Wie wurde über den Widerspruch entschieden? Haben Sie eine Klage gegen die Anordnung, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren beantragen zu müssen, eingereicht?

Um einen Überblick über die derzeitige Situation und den aktuellen Sachstand zu erhalten, wie viele Tierschutzvereine betroffen sind und welche Bundesländer bzw. Veterinärämter eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren fordern, haben wir auf unserer Internetseite eine Plattform eingerichtet, auf der Tierschutzorganisationen über ihre Erlebnisse mit den Behörden berichten können:
www.tasso.net/Gutachten-Tierschutz/Erfahrungsberichte

 

 

05.02.2012

Endlich: Schweiz erkennt alternative Testmethoden für Botox an

 

Die Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic hat aktuell bekannt gegeben, die vom Botox-Marktführer Allergan entwickelte Zellmethode zur Testung von Botox-Produkten anstelle des herkömmlichen Tierversuchs anzuerkennen. Die Amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hatte die tierversuchsfreie Methode im Juni 2011 zugelassen, kurz darauf erfolgte die behördliche Anerkennung auch in Kanada. Nach Angaben der Firma Allergan können, sofern andere Behörden weltweit den neuen Test anerkennen, bis zu 95 Prozent der Tierversuche eingespart werden.

Neben seinem sinnvollen Einsatz in der Medizin hat das Nervengift Botulinumtoxin, kurz Botox, vor allem als Schönheitsmittel gegen Falten weltweit traurige Berühmtheit erlangt. Der Anteil für den kosmetischen Bereich liegt laut des Vereins Ärzte gegen Tierversuche bei 50 Prozent. Neben den Gefahren des hochtoxisch wirkenden Stoffes müssen jährlich mindestens 600.000 Mäuse für Botox-Produkte ihr Leben lassen, so der Verein Ärzte gegen Tierversuche. Tierversuche für Kosmetika sind zwar EU-weit verboten; das Testungsverbot wird jedoch umgangen, da das Nervengift gespritzt und nicht auf die Haut aufgetragen wird. Somit erfolgt die Zulassung als Arzneimittel.  
 
"Es ist zwar erfreulich, dass mit der Zulassung des tierversuchsfreien Tests das Ende des besonders grausamen LD50-Tests an Mäusen, bei dem ermittelt wird, bei welcher Dosis die Hälfte der Tiere stirbt, ein Stück näher rückt. Solange der Zelltest jedoch nicht verbindlich für alle Produkte aller Botox-Hersteller gilt, werden weiterhin Mäuse in qualvollen Giftigkeitstests getötet", kommentiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin des Ärztevereins den Etappensieg.

Mehr über Tierversuche und Botox und was Sie dagegen tun können unter: www.botox-tierversuche.de

 

 

01.02.2012

Internationales Tier des Jahres 2012: Die Fledermaus

 

Die Fledermaus hat kaum natürliche Feinde und dennoch ist die Hälfte der weltweit vorkommenden 993 Fledertierarten vom Aussterben bedroht. In Deutschland sind sogar alle 22 Arten stark bedroht. Die Gründe liegen laut Wissenschaftlern in der intensiven Land- und Forstwirtschaft und der Vernichtung natürlicher Lebensräume. Unter anderem um auf diese dramatische Situation aufmerksam zu machen, wurde die Fledermaus  zum Tier des Jahres 2012 gewählt. Aber auch, um das ihr fälschlicherweise angehängte Image als Blutsauger ins rechte Licht zu rücken. Denn nur 3 der 993 Arten ernähren sich von geringen Mengen Blut von Säugetieren und Vögeln. Diese Arten sind hauptsächlich in Südamerika beheimatet.

Neben dem Flughund ist die Fledermaus  das einzige flugfähige Säugetier der Welt und nach den Nagetieren das artenreichste. Die Hände und Finger der Fledermaus sind extrem vergrößert. Dazwischen spannt sich die Flughaut,  die den ganzen Körper umspannt und eine Spannweite von bis zu 60 Zentimetern erreichen kann. Zum Ausruhen hängen Fledermäuse mit dem Daumen eingekrallt und kopfüber; ein Sperrmechanismus in den Füßen macht diese Art der Körperhaltung problemlos für lange Zeit möglich. Die weiblichen Tieren hängen gerne in Verbänden von bis zu 2.000 Tieren zusammen, die männlichen Vertreter halten sich für gewöhnlich einzeln in der Nähe der Weibchen auf.

Das wohl Interessanteste an der Fledermaus ist ihr enormer Ortungssinn. Über die Nase und den Mund werden Laute im für den Menschen und für die meisten Tiere unhörbaren Bereich ausgestoßen. Der Schall wird von der Fledermaus gebündelt. Trifft der Schall auf ein Hindernis, kommt er als Echo zurück. Die Fledermaus kann so orten, wo sich das Objekt befindet und wie groß es ist, ja sogar, ob es sich nähert oder entfernt. Die perfekte Grundlage für die Jagd nach Beute.

 

 

20.01.2012

TASSO machte 53.912 Tierbesitzer glücklich

 

So viele Vierbeiner konnte die Tierschutzorganisation im Jahr 2011 erfolgreich und kostenlos zurückvermitteln

Hattersheim, 19.01.2012 (profact) – Fast 54.000 Besitzer von Hunden und Katzen sind überglücklich: Obwohl ihr Vierbeiner im vergangenen Jahr das Weite gesucht hatte, konnten sie ihn nach wenigen Tagen wieder in die Arme schließen. Möglich machte das die Tierschutzorganisation TASSO e.V. Seit 30 Jahren vermittelt der Verein entlaufene Hunde und Katzen ihren Besitzern zurück, durch Recherchen der Mitarbeiter, durch Plakate und Web-Veröffentlichungen und nicht zuletzt durch Halsbandplaketten. "Dabei sind sämtliche Leistungen von TASSO kostenlos", so Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale in Hattersheim. Der Verein finanziere sich ausschließlich durch freiwillige Spenden.

Dass TASSO bei diesem Angebot regen Zuspruch findet, liegt auf der Hand. So ist die Zahl der Neuregistrierungen während des vergangenen Jahres um 770.000 auf jetzt rund 5,9 Millionen Tiere gestiegen, davon sind 56 Prozent Hunde und 43 Prozent Katzen. Rassetiere dominieren die Einträge, sowohl bei den bellenden wie den miauenden Hausgenossen. Unter den Hunden können etwa 77 Prozent auf einen astreinen Stammbaum verweisen, unter den Katzen immerhin 33 Prozent. Schwarzes Fell dominiert übrigens: Die „Blackies“ repräsentieren bei Hunden 13, bei Katzen 14 Prozent. Auf lediglich 7 beziehungsweise 8 Prozent kommen weiße Fellnasen. Braunes Hundefell liegt weit abgeschlagen bei 5 Prozent. Anscheinend vollkommen selten sind unifarbene braune Katzen: Ihr Anteil kommt auf nicht einmal 0,2 Prozent. 

 

17.01.2012

Tetanus beim Hund – selten aber gefährlich

 

Welcher Hundehalter kennt das nicht: Der Hund tritt in eine Scherbe, kommt mit der Schnauze beim Schnüffeln an etwas Spitzes oder bleibt beim Rennen an einer Kante hängen. In den allermeisten Fällen bleibt dies ohne schwerwiegende Folgen. Doch in einigen wenigen Fällen erfolgt hierbei die Ansteckung mit dem Erreger des Tetanus. Das Bakterium Clostridium tetani setzt sich in der Wunde fest, vermehrt sich und produziert dabei ein Nervengift. Dieses gelangt über die Nerven ins Rückenmark und Gehirn und schädigt dort Funktionen bestimmter Nervenzellen.

Krankheitsanzeichen des so genannten Wundstarrkrampfes treten Tage oder erst Wochen nach der Infektion auf. Die Krankheitsschwere hängt von der Menge der aufgenommenen Clostridien ab: Beginnend mit leichter Schwäche, Muskelsteifheit und unkoordiniertem Gang über Krämpfe, Atembeschwerden bis hin zu Muskelspasmen. In schweren Fällen kann es durch die Beteiligung der Atemmuskulatur zum Atemstillstand kommen. Symptome von Tetanus können leicht mit denen von Vergiftungen verwechselt werden.

Eine Impfung als Schutz vor Tetanus ist möglich, wird aber meistens nicht vorgenommen, da die Erkrankung bei Hunden eher selten auftritt. Bei Katzen ist sie noch seltener, für Menschen oder beispielsweise Pferde stellt Tetanus dagegen eine ernste Gefährdung dar. „Tetanus beim Hund ist sehr selten. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen will, kann sein Tier impfen lassen“, rät die Tierärztin Dr. Anette Fach. Sie betont jedoch auch die generelle Wichtigkeit einer guten Behandlung bei Verletzungen. „Sollte sich der Hund verletzt haben, ist eine gute lokale Wundversorgung und eine antibiotische Abdeckung wichtig, um eventuell eingedrungene Clostridien direkt abzutöten."

Sollte es hierfür zu spät sein: Tetanus ist - rechtzeitig erkannt - behandelbar. Die Infektion kann mit spezifischen Immunseren, Antibiotika und Medikamenten zur Beruhigung sowie zur Muskelentspannung behandelt werden. Eine Heilung hängt von der Schwere der Symptomatik ab. In der Regel dauert diese intensiv-medizinische Versorgung mehrere Wochen.

 

 

11.01.2012


Machen Tierversuche unsere Medikamente sicherer?

 

Zwei Fledermäusen der Art Kleine Lanzennase wird unter Narkose ein Metallstift auf dem Schädel montiert. Ein Loch wird in den Schädel gebohrt, durch das Elektroden in das Hirngewebe eingelassen werden können. Der Kopf wird mit Hilfe des Stiftes unbeweglich an einem Gestell angeschraubt. Über Kopfhörer werden Töne abgespielt. Gleichzeitig werden die Hirnströme der Fledermäuse gemessen. Diese Experimente dauern vier Stunden täglich an vier Tagen in der Woche und bis zu sechs Wochen.

Das Forschungs-Ergebnis und damit der einzige Zweck dieser Qual: Wie verarbeiten Fledermäuse die Ultraschallortung im Gehirn? Der Verein Ärzte gegen Tierversuche prangert diese zweckfreie Grundlagenforschung an, die Niemandem hilft außer dem Forscher. "Je mehr Publikationen ein Wissenschaftler veröffentlicht, desto mehr Forschungsgelder gibt es", weiß Dr. Corina Gericke vom Verein Ärzte gegen Tierversuche.

3 Millionen Tiere müssen in Deutschland jährlich leiden, damit es dem Menschen angeblich besser geht. Tatsache aber ist, dass Tierversuche nicht einfach auf den Menschen übertragbar sind. Ein und dasselbe Medikament kann bei Tier und Mensch ganz unterschiedliche Wirkungen hervorrufen. Aspirin führt bei Hunden, Affen und Mäusen zu Embryoschäden, nicht aber beim Menschen. Contergan war damals im Tierversuch unauffällig, richtete aber beim Menschen schwerste Schäden an. Arsen ist tödlich für Menschen, aber nicht für Schafe. Penicillin hingegen wird vom Menschen vertragen, aber nicht von Meerschweinchen.

Jedes Medikament muss vor seiner Zulassung in einer sogenannten klinischen Phase auch am Menschen getestet werden. Tatsache ist, dass 92 Prozent der im Tierversuch geprüften Medikamente nicht durch diese klinische Phase kommen, entweder, weil sie beim Menschen nicht wirken, oder, weil sich schwerwiegende Nebenwirkungen zeigen. "Tierversuche machen unsere Medikamente also nicht sicher", so Dr. Corina Gericke. "Die Ergebnisse sind nicht auf den Menschen übertragbar. Somit wird wertvolle Zeit in der medizinischen Forschung verschenkt und sinnlos Tierleben vergeudet."

Viel besser, weil aussagekräftiger und darüber hinaus auch ethisch vertretbar, sind die tierversuchsfreien Verfahren, die mit menschlichen Zell- und Gewebekulturen arbeiten oder komplexe Computermodelle. Alternativen wären also durchaus vorhanden.

Ärzte gegen Tierversuche bietet allen Interessierten Zugang zu einer Datenbank, in der mehrere Tausend Tierversuche aus den letzten Jahren dokumentiert sind:

www.datenbank-tierversuche.de

Mehr Informationen finden Sie unter:

www.aerzte-gegen-tierversuche.de

 

 

11.01.2012

Rumänisches Verfassungsgericht erklärt
Euthanasie von Straßenhunden für verfassungswidrig

 

Das seit Langem geplante Gesetz zur Tötung der Straßenhunde in Rumänien mit dem schlichten Namen PL 912 ist heute vom Verfassungsgericht zur Überarbeitung an die Abgeordnetenkammer zurück gewiesen worden.

Das Gericht entschied in seiner Begründung, dass die Euthanasie von gesunden Hunden nicht verfassungskonform sei. Hoffnung für Tausende Hunde!

"Trotz allem Jubel bei Tierschützern und Tierfreunden muss nun auch intensiv darüber nachgedacht werden, wie den Hunden und letztendlich auch der Bevölkerung geholfen werden kann", so Philip McCreight von TASSO e.V. "Die Zahl der herrenlosen Streuner in Rumänien wird derzeit auf 2 Millionen geschätzt. Das Töten ist mit Sicherheit keine Lösung, das Leben auf der Straße aber auch nicht", weiß McCreight. Petra Zipp vom Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) kämpft schon seit Jahren für die Straßenhunde in Rumänien. Sie fordert intelligente und langfristige Konzepte wie in der rumänischen Stadt Brasov, in der sich der bmt nachhaltig und erfolgreich um das Straßenhundeproblem kümmert.

 

06.01.2012

Geschafft! 8hours-Kampagne erreicht 1.028.110 Stimmen
119 Mitglieder des Europäischen Parlamentes unterstützen die Aktion

 

In der letzten Zeit hat TASSO verstärkt auf die europaweite Kampagne 8hours hingewiesen und alle Tierfreunde um ihre Stimme gebeten. Das Ziel von einer Million Stimmen ist am 3. Januar 2012 wie geplant erreicht worden.

Es dürfte einmalig im Tierschutz sein, in so kurzer Zeit eine solche Menge an Unterschriften für ein Projekt zusammen zu bekommen. Deutschland hat mit knapp 340.000 Stimmen seine Zielvorgabe mehr als verdoppelt. Das ist vor allem dem Einsatz der vielen TASSO-Tierfreunde zu verdanken. Herzlichen Dank dafür!

Das Ergebnis ist ein Signal an die Europäische Union. Der Koordinator des Projektes, Adolfo Sansolini, hat jetzt eine realistische Chance, eine Wende der untragbaren Zustände der Schlachtviehtransporte einzuläuten: "Jetzt können wir unsere Energie auf die Lobbyarbeit bündeln. Das Ergebnis sollte uns die Türen zu den Entscheidungsträgern öffnen können."

 

 

04.01.2012

Großbritannien lockert Einreisebestimmungen für Haustiere:
Neue Regelungen seit 1. Januar 2012

 

Innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen mit Hunden und Katzen seit Anfang 2012 leichter. Am 1. Januar 2012 sind für die Einreise von Haustieren nach Großbritannien vereinfachte Einreisebestimmungen in Kraft getreten. Nach den dann geltenden Änderungen der Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) können Hunde und Katzen, die mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind sowie über eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis verfügen, nun auch nach Großbritannien einreisen. Der bislang vorgeschriebene Tollwut-Antikörpertest und die Zeckenbehandlung entfallen nach den neuen Regelungen. Somit verkürzt sich die Wartezeit zwischen Tollwutimpfung und Einreise von vorher bis zu sieben Monaten auf 21 Tage nach der Tollwutimpfung. Ob die bisher gültigen Vorschriften zur Behandlung gegen Bandwürmer ebenfalls abgeschafft werden, steht derzeit noch nicht fest.

Ausführliche Informationen zu den geänderten Bestimmungen finden Reisende auf der Internetseite des Britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) unter 
www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/
und der Britischen Botschaft
http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/pet-travel-scheme/.

Weiterhin bestehen bleibt hingegen das Einreiseverbot für sogenannte „gefährliche Hunde“. Das britische Recht spricht hier allerdings von „Hundetypen“ und nicht von Rassen. Das Verbot gilt für die „Hundetypen“ Pitbull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Hunde, die die entsprechenden körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmale aufweisen. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der DEFRA-Website unter dangerous dogs
www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/dangerous/.