14.01.2011

Kein rechtlicher Anspruch auf ein
Umgangsrecht mit dem Familientier!

 

Immer wieder werden auch Haustiere zu Scheidungsopfern, und es stellt sich die Frage, ob einem der Eheleute nach der Scheidung ein Besuchs- oder Umgangsrecht z. B. für den gemeinsam angeschafften Hund zusteht. Mit dieser Frage musste sich jüngst auch das Oberlandesgericht Hamm beschäftigen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es einen solchen Anspruch nicht gibt (OLG Hamm, Az II-10 WF 240/10, Beschluss vom 25.11.2010).

Ein Umgangsrecht kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nur für Kinder, nicht jedoch für Tiere. Gemäß § 1626 BGB gehört zum Wohle des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Das Gericht hat klar gestellt, dass dies nicht auf Tiere entsprechend anwendbar ist. Derjenige, der nach einer Scheidung den ehemals gemeinsamen Hund oder die Katze besuchen möchte, tue dies aus eigenen emotionalen Bedürfnissen und nicht zum Wohle des Tieres. Diese Situationen seien nicht vergleichbar.

"Schon das OLG Bamberg hat 2003 ein gesetzliches Umgangsrecht für einen Hund verneint. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, wenn nicht das Gesetz geändert wird und auch für Haustiere ein Umgangsrecht ausdrücklich aufgenommen wird", so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht. "Anders sieht es jedoch aus, wenn die Eheleute z. B. in einem Ehevertrag ein Besuchs- oder Umgangsrecht für den Fall der Trennung bzw. der Scheidung miteinander vereinbart haben", so Fries weiter. Allen Tierfreunden kann daher zum Wohl des Tieres nur geraten werden, für den Fall der Fälle eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

 

11.01.2011

Vorsicht vor Welpenhändlern:
Kamerun-Masche nach wie vor aktuell

 

Immer wieder lassen sich unseriöse Welpenhändler neue Tricks einfallen, um mit dem Leid von Hundewelpen und der Unwissenheit von Käufern Geld zu verdienen. Aktuell werden auf diversen Tierportalen Tiere angeboten, die es gar nicht gibt. Das erinnert an die "Kamerun-Masche", bei der Menschen, die einen Hund oder eine Katze suchen, sich auf eine Anzeige im Internet melden und dann sukzessive immer wieder Geld für das gewünschte Tier überweisen müssen, da es sich angeblich in Quarantäne befindet, Papiere benötigt oder am Flughafen festsitzt. Das angebotene Tier gibt es in Wirklichkeit überhaupt nicht. Bis man hinter die Masche kommt, hat man unter Umständen schon einige hundert Euro überwiesen.

TASSO rät dazu, bei Anzeigen im Internet besonders skeptisch und aufmerksam zu sein. Natürlich gibt es auch seriös arbeitende Organisationen, die ihre Tiere im Internet anbieten. Ebenso sind nicht alle Privatanzeigen unseriös. Dennoch ist Vorsicht geboten, wenn man die anbietende Organisation nicht kennt. Bei Privatanbietern sollten unbedingt mehrere Besuche vor Ort erfolgen.

Ein sicheres Indiz für Unseriösität ist schlechtes Deutsch in der Anzeige, mehr als 3 Rassen bei einem Anbieter, unsaubere Verhältnisse beim Anbieter vor Ort, Ausreden bei der Frage nach dem Muttertier, kein Kaufvertrag, keine Fragen seitens des Anbieters bezüglich der Lebenssituation des Käufers.

Bitte informieren Sie sich ausführlich auf unserer Internetseite www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Wuhltischwelpen zum Thema "Wühltischwelpen – nein Danke" und lesen Sie auch die vielen Erfahrungsberichte von Betroffenen. Boykottieren Sie unseriöse Händler und besuchen Sie Ihr Tierheim in der Nähe, wenn Sie ein Tier suchen.
 

 

07.01.2011

"Das hat er noch nie gemacht"
Ein Leben ohne Hundehaftpflicht

 

Die Folgen aus der Einstellung "Ich brauche keine Hundehaftpflichtversicherung"  erlebt die TASSO-Anwältin Ann-Kathrin Fries leider nur zu häufig in ihrer Kanzlei. Eine ihrer Mandantinnen ist Halterin eines kleinen Mischlingsrüden. Da er bisher nie etwas angestellt oder Ärger mit Artgenossen hatte, hat die Mandantin auf eine Versicherung für ihn verzichtet. Vor kurzem hat der Hund jedoch die Nachbarin heftigst in die Hand gebissen. Zwei Finger wurden so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass die Dame operiert und eine Woche stationär behandelt werden musste. Insgesamt war sie vier Wochen krankgeschrieben. Im Raume standen nun verschiedene Forderungen. Die Nachbarin hat Schmerzensgeld und Schadenersatz  wie zum Beispiel Fahrtkosten ins Krankenhaus und zur Reha, Eigenanteil an der Physiotherapie, Notfallgebühr, Anwaltskosten usw. eingeklagt. Der Arbeitgeber der Nachbarin hat angemeldet, dass er die geleistete Lohnfortzahlung erstattet haben möchte und die Krankenkasse fordert die gesamten Behandlungskosten zurück. Mehrere tausend Euro Forderung stehen jetzt im Raum, die zu einem Großteil aus der privaten Tasche der Mandantin bezahlen werden müssen. Mit einer Haftpflichtversicherung wäre ihr das erspart geblieben.

Die beliebte Schuldfrage hat damit nichts zu tun. Wenn es sich nicht um ein Nutztier handelt, haftet der Haustierhalter also selbst dann, wenn ihn gar keine Schuld trifft! Dennoch muss die Schuldfrage geklärt werden, nämlich die Mitschuld des Verletzten. In der Praxis kommen die Gerichte in den seltensten Fällen zu einer Entscheidung "ganz oder gar nicht". In der Regel wird die Schuld des Verletzten bewertet und die Haftungsquote dementsprechend angepasst.

TASSO-Tipp:
Alle Hundehalter sollten eine entsprechende Haft­pflichtversicherung abschließen, die Schäden, die ihre Tiere verursachen, übernimmt. Achten Sie dabei auf einen möglichst umfassenden Schutz und eine hohe Deckungssumme von z. B. 10 Millionen Euro, um im Falle eines Falles nicht am falschen Ende gespart zu haben.

 

04.01.2011

"Der will nur spielen…"
Initiative für sozialkompetente Hundehalter stellt sich vor.
Vorbildliche Projekte werden mit 10.000,- Euro belohnt!

 

"Der will nur spielen..." - Diesen und ähnliche Sätze hört man nur allzu oft und nicht immer verhalten sich Hundehalter wirklich positiv gegenüber Nicht-Hundehaltern. Die aus diesem Grund ins Leben gerufene „Initiative für sozialkompetente Hundehalter“ will das positive Miteinander von Hundehaltern, Nicht-Hundehaltern und Hunden fördern. Sie will deutlich machen, dass Hundehalter den gesellschaftlichen Ansprüchen und ihrer besonderen Verantwortung durchaus gerecht werden und Rücksicht auf die berechtigten Interessen und Belange von Nicht-Hundehaltern nehmen. Die „Initiative für sozialkompetente Hundehalter“ möchte beidseitige gesellschaftliche Vorbehalte und Barrieren zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern abbauen und das harmonische Miteinander fördern.

Die „Initiative für sozialkompetente Hundehalter“ ehrt zu diesem Zweck einmal im Jahr  Projekte, die das Miteinander von Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern positiv fördern. Die drei Gewinnerprojekte sind mit jeweils 5.000 €, 3.000 € und 2.000 € dotiert.

Unter www.sozialkompetente-hundehalter.de können alle in Deutschland beheimateten Privatpersonen, Heimtier- und Nicht-Heimtierorganisationen, Kommunen wie auch andere Projektgeber teilnehmen. Maßgeblich ist, dass es sich um gemeinnützige Projekte handelt und dieser Zweck auch deutlich aus der Projektpräsentation hervorgeht. Einsendeschluss für die Projekte ist der 28.02.2011.

Im Juni 2011 werden die Gewinner öffentlich bekannt gegeben. Über die Gewinner und ihre Projekte werden die Initiative wie auch deren Medienpartner DOGS und gassi-tv.de ausführlich berichten.